ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Seven Consulting
1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Engin Avcilar, handelnd unter der Marke „Seven Consulting“ (nachfolgend „Seven Consulting“ genannt), Friedenheimer Brücke 19, 80639 München. Sie gelten insbesondere für gegen Entgelt erbrachte IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Remote-Hilfen, Service-Desk-Leistungen, Projektleistungen und Unterstützungsleistungen.
1.2 Vertragspartner können Unternehmen, Selbständige, freiberuflich Tätige, juristische Personen öffentlichen Rechts sowie Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sein (nachfolgend gemeinsam „Kunden“ genannt). Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich genannt.
1.3 Für Unternehmen und juristische Personen öffentlichen Rechts erfolgen alle Leistungen und Lieferungen auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Seven Consulting ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser Geschäftsbedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse werden dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus in Textform bekanntgegeben. Der Kunde kann der Änderung widersprechen. Auf diese Folge wird Seven Consulting bei Änderungen besonders hinweisen.
2. Vertragsschluss und Fristen
2.1 Im Zweifel sind das Angebot und die Auftragsbestätigung von Seven Consulting für den Vertragsinhalt maßgeblich.
2.2 Dem Leistungspflichtigen kann eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt werden. Hierbei ist ihm mindestens eine Erfüllungszeit von 10 Werktagen zu gewähren, innerhalb der die geschuldete Leistung zu erbringen ist. Angebote von Seven Consulting jeglicher Art erfolgen freibleibend.
2.3 Anfragen über Kontaktformular, Service Desk, E-Mail oder Telefon stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Seven Consulting die Anfrage annimmt, ein Angebot bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
3. Nutzung
3.1 Mit Vergabe der Nutzungslizenz räumt Seven Consulting dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Soweit Programme oder Dienste dritter Anbieter Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
4. Leistungserbringung, Termine und Fristen
4.1 Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.
4.2 Seven Consulting entscheidet, welche Personen für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene Ressourcen, freie Mitarbeiter oder andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Seven Consulting den Austausch eingesetzter Personen jederzeit vor.
4.3 Die eingesetzten Personen sind im Rahmen der Leistungserbringung organisatorisch Seven Consulting zugeordnet. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten.
4.4 Angegebene Termine sind in der Regel Schätzungen, es sei denn, ausdrücklich verbindlich vereinbart.
4.5 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Seven Consulting informiert den Auftraggeber und vereinbart neue Termine.
4.6 Remote-Hilfe und Fernwartung erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Kunden. Der Kunde bleibt während einer Fernwartung für die eigene Systemumgebung, eigene Daten und die Berechtigung zur Nutzung der betroffenen Geräte, Konten und Dienste verantwortlich.
4.7 Der Service Desk dient der strukturierten Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Anliegen. Eine Ticketnummer oder ein Ticket-Link stellt keine Garantie für eine bestimmte Reaktionszeit dar, sofern keine gesonderte Servicevereinbarung getroffen wurde.
5. Pflichten von Seven Consulting
5.1 Seven Consulting verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen zu erbringen.
5.2 Teilleistungen sind zulässig, sofern für den Auftraggeber zumutbar.
5.3 Seven Consulting informiert den Auftraggeber rechtzeitig über alle Umstände, die den Projektverlauf beeinflussen.
6. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt die Arbeitsumgebung nach den Vorgaben von Seven Consulting bereit.
6.2 Der Auftraggeber wirkt unentgeltlich mit (Mitarbeiter, Räume, Hard-/Software, Daten, Telekommunikation).
6.3 Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sind zu benennen.
6.4 Zugangsdaten sind sicher aufzubewahren.
6.5 Der Auftraggeber nutzt Systeme in Einklang mit Recht und Vertrag.
6.6 Vor Eingriffen in Systeme, Geräte, Konten oder Datenbestände hat der Kunde angemessene Datensicherungen zu erstellen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Seven Consulting kann Hinweise zur Datensicherung geben, übernimmt aber ohne gesonderte Vereinbarung keine laufende Backup-Verantwortung.
6.7 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Dateien, Screenshots, PDFs, Zugangsinformationen und sonstige Informationen rechtmäßig übermittelt werden und keine Rechte Dritter verletzen. Über den Service Desk dürfen keine ausführbaren Dateien, Archive oder offensichtlich schädlichen Inhalte eingereicht werden.
7. Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
7.1 Vergütung richtet sich nach gültiger Preisliste, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen oder vor Beginn der Leistung transparent vereinbart. Teilleistungen dürfen abgerechnet werden. Zahlungen sind fristgerecht zu leisten, Skonto wird nicht gewährt.
7.3 Abrechnung erfolgt i.d.R. monatlich. Abschlagszahlungen sind möglich.
7.4 Nach Aufwand abgerechnete Leistungen erfordern Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten und -kosten werden gesondert berechnet.
7.5 Kostensteigerungen für Drittleistungen gibt Seven Consulting unverändert weiter.
7.6 Online buchbare Remote-Hilfe-Pakete können vor Leistungsbeginn über einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, bezahlt werden. Kartendaten werden nicht auf dieser Website gespeichert; die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Seite beziehungsweise Infrastruktur des Zahlungsdienstleisters. Die Remote-Hilfe wird nach bestätigter Zahlung eingeordnet und terminiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zahlungsbelege oder Rechnungslinks können im Ticketverlauf bereitgestellt werden, soweit der Zahlungsdienstleister diese zur Verfügung stellt.
7a. Verbraucher, Fernabsatz und Widerruf
7a.1 Soweit Seven Consulting Verträge mit Verbrauchern schließt, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
7a.2 Kommt ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Verbraucher werden, soweit gesetzlich erforderlich, vor Vertragsschluss gesondert über das Widerrufsrecht, dessen Ausübung und mögliche Rechtsfolgen informiert.
7a.3 Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass Seven Consulting vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, kann für bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistungen ein Wertersatz geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
7a.4 Diese AGB ersetzen keine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit eine solche im Einzelfall gesetzlich erforderlich ist.
8. Auftraggeberspezifische Änderungen und Anpassungen
8.1 Änderungen können vom Auftraggeber vorgeschlagen werden.
8.2 Seven Consulting prüft und beantwortet Änderungswünsche mit einem Angebot.
8.3 Mit Annahme des Angebots kommt ein geänderter Vertrag zustande.
8.4 Bis dahin gelten die bestehenden Verträge.
9. Rechte
9.1 Rechte an Arbeitsergebnissen, Konzepten, Dokumentationen, Grafiken, Logos, Marken und sonstigen Inhalten verbleiben bei Engin Avcilar beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Urheberrechte an Ergebnissen stehen Seven Consulting zu.
9.3 Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers gehen in die Rechte von Seven Consulting über.
9.4 Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber wird umfassend an Seven Consulting übertragen.
9.5 Schutzrechte dürfen von Seven Consulting angemeldet oder fallen gelassen werden.
9.6 Nutzungsrechte des Auftraggebers sind einfach, zeitlich beschränkt und auf die Vertragslaufzeit begrenzt.
10. Abnahmen
10.1 Bei mehreren Einzelwerken sind diese separat abzunehmen.
10.2 Einschränkungen durch Marktprodukte berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
10.3 Konzepte/Pflichtenhefte benötigen schriftliche Abnahme.
10.4 Ergebnisse gelten nach 10 Werktagen ohne Mängelrüge als abgenommen.
10.5 Mängel durch Marktprodukte werden an den Lieferanten gemeldet.
11. Gewährleistung und Fehler
11.1 Seven Consulting gewährleistet die spezifizierte Funktionalität der Software.
11.2 Fehler werden innerhalb angemessener Frist beseitigt.
11.3 Kommt Seven Consulting der Pflicht nicht nach, kann der Auftraggeber Aufwendungsersatz, Minderung oder Rücktritt verlangen.
11.4 Verweigert der Auftraggeber die Überprüfung von Mängeln, sind Ansprüche ausgeschlossen.
11.5 Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung oder äußeren Einflüssen.
11.6 Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte schließen die Gewährleistung aus.
12. Haftung
12.1 Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dann ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.2 Für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Seven Consulting unbegrenzt. Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt.
12.3 Bei IT-Sicherheitsprüfungen, Analysewerkzeugen, Einschätzungen zu verdächtigen URLs, Hashwerten, E-Mails oder Dateien handelt es sich um technische Unterstützungsleistungen auf Basis der jeweils verfügbaren Informationen. Eine vollständige Erkennung aller Risiken, Schadprogramme, Fehlkonfigurationen oder zukünftigen Angriffe kann nicht garantiert werden.
12.4 Für externe Dienste, Herstellerplattformen, APIs, Analysequellen, Fernwartungssoftware und Drittanbieter-Tools gelten zusätzlich die Bedingungen und Verfügbarkeiten der jeweiligen Anbieter. Seven Consulting schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit externer Plattformen.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Beide Parteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich.
13.2 Vertragsgegenstände dürfen nur im Rahmen der Nutzungsbefugnis zugänglich gemacht werden.
13.3 Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG, verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Seven Consulting.
13.4 Im Service Desk eingereichte Anhänge werden ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens verwendet und nach Maßgabe der technischen Speicher- und Löschkonzepte verarbeitet.
14. Verschiedenes
14.1 Für Kaufleute oder juristische Personen öffentlichen Rechts gilt München als Gerichtsstand.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des IPR und des UN-Kaufrechts.
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2026

