1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle von Seven Consulting, Friedenheimer Brücke 19, 80639 München gegen Entgelt erbrachten IT-Dienstleistungen und Produkte.
1.2 In allen Vertragsbeziehungen, in denen Seven Consulting für andere Unternehmen oder juristische Personen öffentlichen Rechts (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) Dienstleistungen erbringt, erfolgen alle Leistungen und Lieferungen auf Grundlage dieser AGB.
1.3 Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser Geschäftsbedingungen sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie werden dem Vertragspartner mit angemessener Frist im Voraus schriftlich bekanntgegeben. Dieser hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sie gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird Seven Consulting den Auftraggeber bei Änderungen besonders hinweisen.
2.1 Im Zweifel sind das Angebot und die Auftragsbestätigung der Seven Consulting für den Vertragsinhalt maßgeblich.
2.2 Dem Leistungspflichtigen kann eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt werden. Hierbei ist ihm mindestens eine Erfüllungszeit von 10 Werktagen zu gewähren, innerhalb der die geschuldete Leistung zu erbringen ist. Angebote der Seven Consulting jeglicher Art erfolgen freibleibend.
3.1 Mit Vergabe der Nutzungslizenz räumt Seven Consulting dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Seven Consulting versichert, dass sie Rechthaberin bzw. Lizenznehmerin aller angebotenen Programme dritter Anbieter ist und ihr sämtliche dafür benötigten Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
4.1 Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.
4.2 Es obliegt allein der Seven Consulting zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Seven Consulting den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.
4.3 Die eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen von Seven Consulting unterstellt. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten.
4.4 Angegebene Termine sind in der Regel Schätzungen, es sei denn, ausdrücklich verbindlich vereinbart.
4.5 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Seven Consulting informiert den Auftraggeber und vereinbart neue Termine.
5.1 Seven Consulting verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen zu erbringen.
5.2 Teilleistungen sind zulässig, sofern für den Auftraggeber zumutbar.
5.3 Seven Consulting informiert den Auftraggeber rechtzeitig über alle Umstände, die den Projektverlauf beeinflussen.
6.1 Der Auftraggeber stellt die Arbeitsumgebung nach den Vorgaben von Seven Consulting bereit.
6.2 Der Auftraggeber wirkt unentgeltlich mit (Mitarbeiter, Räume, Hard-/Software, Daten, Telekommunikation).
6.3 Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sind zu benennen.
6.4 Zugangsdaten sind sicher aufzubewahren.
6.5 Der Auftraggeber nutzt Systeme in Einklang mit Recht und Vertrag.
7.1 Vergütung richtet sich nach gültiger Preisliste, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Teilleistungen dürfen abgerechnet werden. Zahlungen sind fristgerecht zu leisten, Skonto wird nicht gewährt.
7.3 Abrechnung erfolgt i.d.R. monatlich. Abschlagszahlungen sind möglich.
7.4 Nach Aufwand abgerechnete Leistungen erfordern Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten und -kosten werden gesondert berechnet.
7.5 Kostensteigerungen für Drittleistungen gibt Seven Consulting unverändert weiter.
8.1 Änderungen können vom Auftraggeber vorgeschlagen werden.
8.2 Seven Consulting prüft und beantwortet Änderungswünsche mit einem Angebot.
8.3 Mit Annahme des Angebots kommt ein geänderter Vertrag zustande.
8.4 Bis dahin gelten die bestehenden Verträge.
9.1 Seven Consulting ist Eigentümerin und Inhaberin aller Dienstleistungen, Software, Grafiken, Logos und Marken.
9.2 Urheberrechte an Ergebnissen stehen Seven Consulting zu.
9.3 Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers gehen in die Rechte von Seven Consulting über.
9.4 Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber wird umfassend an Seven Consulting übertragen.
9.5 Schutzrechte dürfen von Seven Consulting angemeldet oder fallen gelassen werden.
9.6 Nutzungsrechte des Auftraggebers sind einfach, zeitlich beschränkt und auf die Vertragslaufzeit begrenzt.
10.1 Bei mehreren Einzelwerken sind diese separat abzunehmen.
10.2 Einschränkungen durch Marktprodukte berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
10.3 Konzepte/Pflichtenhefte benötigen schriftliche Abnahme.
10.4 Ergebnisse gelten nach 10 Werktagen ohne Mängelrüge als abgenommen.
10.5 Mängel durch Marktprodukte werden an den Lieferanten gemeldet.
11.1 Seven Consulting gewährleistet die spezifizierte Funktionalität der Software.
11.2 Fehler werden innerhalb angemessener Frist beseitigt.
11.3 Kommt Seven Consulting der Pflicht nicht nach, kann der Auftraggeber Aufwendungsersatz, Minderung oder Rücktritt verlangen.
11.4 Verweigert der Auftraggeber die Überprüfung von Mängeln, sind Ansprüche ausgeschlossen.
11.5 Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung oder äußeren Einflüssen.
11.6 Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte schließen die Gewährleistung aus.
12.1 Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dann ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.2 Für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Seven Consulting unbegrenzt. Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt.
13.1 Beide Parteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich.
13.2 Vertragsgegenstände dürfen nur im Rahmen der Nutzungsbefugnis zugänglich gemacht werden.
13.3 Personenbezogene Daten sind nach BDSG zu behandeln.
14.1 Für Kaufleute oder juristische Personen öffentlichen Rechts gilt München als Gerichtsstand.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des IPR und des UN-Kaufrechts.
Letzte Aktualisierung: 04. Januar 2025